Leitungsgremien und Vorstand
Um die Neustrukturierung zu finalisieren, soll der Vorstand nun umgestaltet werden. An den Grundlagen ändert sich nicht viel, obwohl das hier nun erstmal so aussehen mag. Wenn ihr euch das aber genau vor Augen führt, werdet ihr feststellen, dass sich eigentlich nur eins ändert, nämlich das, was auch das Hauptziel der Umgestaltung ist:
Die Vorstandsarbeit bekommt durch die Beteiligung der Leitungsgremien mehr Inhalt und wird fachbezogener.
Was heißt das nun im Einzelnen?
Organigramm
Die Zielvorstellung ist dieses neue Organigramm. (Hinweis: Der gestrichelte Pfeil geht hinter dem Kasten lang, er zeigt von “Vereinsmitglieder” auf “Vorstand”)
Wie ihr seht, sind die Leitungsgremien in den Vorstand gewandert. Was bedeutet das nun im Einzelnen?
Zusammensetzung des Vorstands
Der Vorstand besteht aus verschiedenen Anzahlen der folgenden Personen:
- Gewählte geschäftsführende Vorstandsmitglieder. Diese werden wie gehabt von der Mitgliederversammlung gewählt.
- Bestellte Mitglieder der Leitungsgremien. Die gewählten geschäftsführenden Vorstandsmitglieder schlagen Personen für die Leitungsgremien vor. Diese werden dann von der Mitgliederversammlung bestellt.
- Gewählte beratende Vorstandsmitglieder (“Beisitzer*innen”). Diese werden wie gehabt von der Mitgliederversammlung gewählt.
Der Vorstand wird damit etwas größer und hat insgesamt die Aufgabe, das gesamte Vereinsgeschehen projektübergreifend zu steuern. Deshalb gehören die vier Leitungsgremien nun auch zum Vorstand dazu.
Der Vorstand soll immer aus drei, fünf oder sieben Mitgliedern bestehen. Dabei bleibt vieles wie gehabt: Idealerweise wollen wir nun sieben Vorstandsmitglieder haben – zwei GF, vier Vertreter*innen der Leitungsgremien und zwei beratende Mitglieder. Wenn nicht ausreichend Personen zur Wahl stehen, sind wir auch mit fünf Personen zufrieden und müssen nicht handeln. Wenn es nur drei Mitglieder sind, ist das auch erst einmal in Ordnung, aber die Mitgliederversammlung muss regelmäßig einberufen werden und versuchen, den Zustand zu korrigieren – so, wie es unsere Satzung schon länger vorsieht.
Die Leitungsgremien können auch jeweils aus mehreren Mitgliedern bestehen – in der Vorstandssitzung hat jedoch jedes Leitungsgremium genau eine Stimme.
Beschlussfähigkeit des Vorstands
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn drei (bei Minimalbesetzung) oder fünf Mitglieder anwesend sind oder, besser gesagt, Stimmen verfügbar sind.
Letzteres bedeutet: Es kann ja in der Realität passieren, dass eine Person sowohl zu einem Leitungsgremium gehört als auch Geschäftsführer ist. Idealerweise passiert das nicht, aber das werden wir nicht schaffen. Die Person hat dann trotzdem nur eine Stimme.
Es ist Aufgabe der Mitgliederversammlung, dafür zu sorgen, im Zweifelsfall für ausreichend Stimmen zu sorgen – durch Wahl von mehr Geschäftsführern, durch Bestellung von mehr Leiter*innen oder durch Wahl von mehr beratenden Mitgliedern.
Ist das nicht sehr kompliziert?
Ja, das Ganze klingt etwas kompliziert, aber das waren alle unsere Wahlsysteme anfangs. Das System wird sich mit der Zeit einspielen und unterscheidet sich wie gesagt insgesamt vom Vorgehen her gar nicht so immens vom bisherigen.
Viel wichtiger ist, dass wir so einen Sinn für den Vorstand schaffen: Dadurch, dass es nun fachlich klar beschriebene Verantwortlichkeiten gibt, kann der Vorstand inhaltlich gut handeln, statt einfach nur demokratische Entscheidungen zu treffen, damit es demokratisch aussieht .
Amtszeiten
Eine weitere Änderung: Wir wollen feste Amtszeiten abschaffen. Das bedeutet, dass Geschäftsführer*innen nicht mehr für zwei Jahre fest gewählt werden, sondern einfach gewählt werden.
Natürlich darf daraus nicht entstehen, dass jemand einfach auf ewig Geschäftsführer bleibt: Deshalb wird stattdessen in die Satzung geschrieben, dass die Mitgliederversammlung mindestens alle 2 Jahre Wahlen abhalten muss. Ihr merkt es schon: Am Ende ist das praktisch dasselbe, mit dem Unterschied, dass die MGV jetzt auch öfter wählen darf, wenn sie will.
Bei den Leitungsgremien sieht es etwas anders aus: Die Mitglieder werden ja bestellt und nicht direkt gewählt. Hier wird zum Schutz eingeführt, dass die MGV die Mitglieder der Leitungsgremien mindestens einmal im Jahr bestätigen muss, d.h. praktisch: Es werden alle aktuellen Mitglieder der Leitungsgremien als Vorschläge aufgelistet und einmal fürs Protokoll neu bestellt (oder eben nicht, falls jemand ein Veto bekommt).
Namensänderung
Zu guter Letzt wollen wir den Vorstand umbenennen in “Leitungskonferenz”. Das ändert nichts an den satzungsmäßigen Aufgaben oder an der Rechtslage. Wir wollen aber deutlich machen, dass unser Vorstand kein klassischer Vorstand ist, sondern ein von uns selber erarbeites Organ. So soll verhindert werden, dass Leute, die klassische Vereinsstrukturen aus anderen Vereinen kennen, aus den Bezeichnungen ein bestimmtes Vorgehen ableiten, statt zu lesen, wie es wirklich abläuft.