Die Konferenz der Ministerpräsidenten hat eine Reform der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beschlossen. Danach müssen alle Betriebssysteme für Computer und Smartphones bald eingebaute und verpflichtende Jugendschutz-Mechanismen haben:
Wir sollten hier eine Gruppe finden, die sich dagegen wehren möchte. Gleichzeitig kann @danielemil die Fakten recherchieren und sortieren. Im Fediverse stimmen wir uns aktuell mit Partnern ab. Was danach Sinn ergibt, werden wir dann herausfinden. Am Wahrscheinlichsten ein offener Brief oder eine Petition an die Ministerpräsidentenkonferenz oder, wenn es Sinn ergibt, eine Klage gegen das Gesetz.
- Ich möchte aktiv dagegen mitwirken
- Ich möchte passiv unterstützen
- Ich möchte mich nicht dagegen wehren
Inahlt der JMStV-Novellierung
Bisherige Fassung des JMStV (331,0 KB)
Beschlossene Änderungen (956,8 KB)
Zusammenfassung
- Betroffen sind “Grund-/Basis-Betriebssysteme” (also alle generell nutzbaren; bspw. keine reinen IoT-Systeme)
- Betroffen sind “nur” Betriebssysteme, die von Kindern und Jugendlichen “üblicherweise verwendet werden”.
- Die Kommission für Jugend-Medienschutz wird Studien beauftragen, die feststellen, welche Betriebssysteme
das sind
- Die Kommission für Jugend-Medienschutz wird Studien beauftragen, die feststellen, welche Betriebssysteme
- Die betroffenen Betriebssysteme müssen Vorrichtungen für Jugendschutzfilter anbieten
- Die Filter müssen sicherstellen, dass:
- sie einfach aktiviert und deaktiviert werden können (z.B. bei der Installation)
- sie nach Aktivierung nur von Berechtigten (z.B. Eltern) wieder deaktiviert werden können
- “Apps” nur über einen zentralen App-Store des Betriebssystemherstellers installiert werden können
- Der zentrale APp-Store Altersangaben für alle Apps anbietet
- Browser nur noch der Altersstufe entsprechende Websites und Suchmaschinen zugänglich machen
- Die Filter müssen nur angeboten werden, nicht aktiv sein
- Kontrolle über Aktivierung und Deaktivierung liegt bei Erziehungsberechtigten
Interpretation / Einschätzung
- Die Änderung zielt darauf ab, den Wandel von Websites zu Apps abzubilden
- Die Regelungen des JMStV galten schon lange für Web-Angebote und Web-Plattformen
- Die Regelungen werden nun auf “Apps”, die gezielten Zugang ermöglichen, ausgeweitet
- Das Angebot, das “große” Betriebssysteme bereits haben (Google Family Link, usw.), wird verpflichtend
- Welche Betriebssysteme genau betroffen sein werden, ist unklar
- Linux-Distributionen vermutlich vorerst nicht
- Allerdings wollen wir ja “Mainstream” werdem
- Linux-Distributionen vermutlich vorerst nicht
- Es sind keine verpflichtend aktiven Filter vorgesehen
- nach erster Einschätzung unterliegen Betriebssysteme, wenn die Filter nicht aktiviert sind,
keinen Einschränkungen
- nach erster Einschätzung unterliegen Betriebssysteme, wenn die Filter nicht aktiviert sind,
Es bleiben demnach insbesondere Konsequenzen für die Umsetzung in freien Betriebssystemen (Entwicklungsaufwand), sofern diese als “üblicherweise benutzt” gelten.
Aktion
Position zur Novellierung
Die Position wird beim Kick-Off auf dem 38c3 erarbeitet.
Politische und rechtliche Situation
- Rundfunk ist Ländersache, d.h., die gesetzlichen Regelungen werden in jedem
Bundesland einzeln von den Landtagen beschlossen; der Staatsvertrag sichert
bundesweit einheitliche Regeln - Vorsitz hat die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
Zeitlinie für JMStV-Novellierung
- Beschluss des neuen JMStV (12. Dezember 2024)
- Unterzeichnung durch die Ministerpräsident*innen (bis 12. März 2025)
- Ratifizerung durch die Landesparlamente (ca. Herbst 2025)
- Inkrafttreten (ca. Ende 2025 / Anfang 2026)
- Bestimmung “üblicherweise von Kindern genutzter Betriebssysteme” (bis ca. Ende 2026)