Die Leitungskonferenz hat ein Präventionskonzept mit Code of Conduct und Interventionsplan ausgearbeitet. Dieses wollen wir nun zur Abstimmung stellen.
Das Präventionskonzept ist dafür da, euch als Mitglieder der Teckids-Gemeinschaft vor Gewalt und Grenzverletzungen zu schützen. Solche Gewalt kann in ganz vielen verschiedenen Formen auftreten, z.B. körperlich, verbal oder auch sexuell. Im Konzept steht drin, was genau Grenzverletzungen sind, welche Risikofaktoren es bei uns dafür gibt und wie wir Gewalt vorbeugen wollen. Dazu gibt es auch einen Verhaltenskodex (Code of Conduct) und einen Interventionsplan. Diesen Interventionsplan nutzen wir, wenn trotz unserer Präventionsarbeit Gewalt auftreten sollte.
Damit das Konzept auch praktisch umgesetzt wird, erarbeiten wir zusätzlich Workshops, auch mit Externen, durch die in der Vergangenheit aufgetretene Probleme vermeiden werden sollen.
Bitte schaut euch das Konzept an und stellt Fragen dazu, wenn ihr etwas nicht versteht!
Folgender Beschluss der MGV wird beantragt:
Das Präventionskonzept, der Code of Conduct und der Interventionsplan werden in der vorgeschlagenen Fassung angenommen.
Code of Conduct
Einleitung
Von unseren Mitgliedern und allen, die mit ihnen zu tun haben, erwarten wir, dass sie sich an einige grundlegende Verhaltensregeln halten. Sie verpflichten sich ausdrücklich, diese Regeln umzusetzen, wenn sie die Teckids-Gemeinschaft in irgendeiner Form mitgestalten. Dies gilt unabhängig davon, ob sie Mitglieder im Verein sind, in einer Kooperation oder unabhängig mitwirken und ob sie in einer Rolle als Betreuer*in agieren oder eigenständig.
Erwartetes Verhalten
- Verhalte dich allen anderen gegenüber fair und respektvoll. Grenze andere nicht aus und hilf ihnen, gut und im Rahmen ihrer Möglichkeiten zusammenzuarbeiten.
- Achte deine eigene Privatsphäre. Weise andere darauf hin, wenn sie deine Privatsphäre überschreiten.
- Achte die Privatsphäre anderer. Frage ausdrücklich nach, bevor du bspw. persönliche Themen ansprichst, ein Zimmer betrittst oder Texte auf fremden Bildschirmen mitliest.
- Nutze für alle projektbezogenen, unpersönlichen Unterhaltungen öffentliche, moderierte Kanäle und weise andere darauf hin, wenn du eine Unterhaltung lieber in einem öffentlichen Kanal oder lieber in einem geschützten Raum führen möchtest.
- Sprich Probleme offen und direkt an, sowohl, wenn sie dich selber betreffen als auch, wenn du erkennst, dass andere Unterstützung benötigen
- Bemühe dich um eine angemessene Gesprächsform, wenn du ein gezieltes Gespräch mit einem anderen Mitglied der Gemeinschaft führst.
- Informiere die zuständigen Ansprechpersonen, wenn du einen Verstoß gegen diese Verhaltensregeln bemerkst.
Inakzeptables Verhalten
- Ausgrenzendes, erniedrigendes, sexuell oder anderweitig übergriffiges sowie diskriminierende Ausdrucksweise und Verhalten
- Missachtung der Privatsphäre anderer, sowohl beim Gespräch über persönliche Themen, bei Präsenzveranstaltungen, als auch online
- Persönliche soziale Interaktion unter Missachtung des Freiwilligkeitsgrundsatzes, u.a. auch Forcieren privater Online-Unterhaltungen
Mitwirkung
Alle am Gemeinschaftsleben Beteiligten haben stets die Möglichkeit, eine Rückmeldung zu diesem Code of Conduct zu geben, Wünsche nach weiteren Verhaltensregeln zu formulieren oder die Sinnhaftigkeit einzelner Punkte in Frage zu stellen. Grundlegende Änderungen im Code of Conduct sollen immer für alle Mitglieder - auch Kinder und Jugendliche - zur Diskussion gestellt werden, bevor sie umgesetzt werden.
Präventionskonzept:
Präambel
Die Teckids-Gemeinschaft ist eine offene, alters- und geschlechtsübergreifende Gruppe. Sie heißt alle Menschen willkommen, die ihre Ziele und Werte teilen, unabhängig von Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung, Fähigkeiten, Herkunft, Religion, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Status oder politischen Ansichten, sofern diese nicht im Konflikt mit den Werten der Gemeinschaft stehen. Ausgehend von der Idee einer verstehbaren (digitalen) Welt fördern die Aktivitäten der Teckids-Gemeinschaft die persönliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen in kritischer Auseinandersetzung mit ihrer Lebenswelt sowie ihre Eigenständigkeit, gleichsam in fachlichen Gebieten und im sozialen Miteinander.
Dabei umfasst die Teckids-Gemeinschaft, neben von durch die Leiter*innen koordinierten Veranstaltungen, auch persönliche soziale Interaktion ihrer Mitglieder, die aus den Gruppenaktivitäten hinaus auch altersübergreifende Bekanntschaften und Freundschaften entwickeln. Alle aktiven Mitglieder der Gemeinschaft sind sich zuforderst der besonderen Verantwortung für die Risiken und Präventionsmaßnahmen dieser sozielen Struktur bewusst; die Veranstaltungen und Formate der Gemeinschaftsaktivitäten fördern einen transparenten Umgang auf Augenhöhe, eine basisdemokratische Organisation sowie den Abbau von Machtgefällen durch eine offene Fehlerkultur aller Mitglieder, unabhängig von ihren Rollen und Aufgaben.
Vor diesem Hintergrund soll die Teckids-Gemeinschaft auch für andernorts ausgegrenzte, marginalisierte oder diskriminierte Personen oder Personengruppen einen sicheren Ort darstellen, an dem sie ihre Persönlichkeit uneingeschränkt entfalten können.
Grenzverletzungen
Grenzverletzungen stehen in der Teckids-Gemeinschaft in einem deutlichen Kontrast zu einer offenen, direkten Kommunikation mit positiver Fehlerkultur.
Als Grenzverletzung wird ein dem Alter und Entwicklungsstand z.B. eines Minderjährigen nicht angemessenes Verhalten verstanden, wie beispielsweise:
- Androhung von nicht in Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehenden oder übertriebenen Strafmaßnahmen
- Bloßstellung vor anderen
- herabwürdigende Äußerungen
- körperliche Übergriffe und Maßregelungen
Als Grenzverletzungen werden vornehmlich unabsichtlich Überschreitungen in Stresssituationen, aus Hilflosigkeit oder aus vermeintlich pädagogischem Ermessen betrachtet.
Übergriffe
Anders als unbeabsichtigte Grenzverletzungen sind Übergriffe ein bewusstes Missachten der Grenzen des Gegenübers aus mangelndem Respekt diesem gegenüber. Beispiele dafür sind beschämende Bemerkungen, Herabsetzungen, Strafaktionen, aber auch Missachtung des Freiwilligkeitsgrundsatzes oder der Intimsphäre
Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt
Strafrechtlich relevante Formen von Gewalt können z.B. Körperverletzung (Schlagen, Treten, Schütteln, Ein-/ oder Aussperren), sexueller Missbrauch oder sexuelle Nötigung sein.
Präventionsmaßnahmen
Unsere Arbeitsweise, insbesondere die Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in alle Aufgabenbereiche, erzeugt von Natur aus bestimmte Risiken, die es zu minimieren gilt.
Interaktionsformate
Innerhalb der Teckids-Gemeinschaft und von ihr ausgehend treffen Personen in verschiedenen Situationen und mit verschiedenen Zielen aufeinander. Dabei streben wir eine weitgehende Gleichstellung von Kindern und Jugendlichen mit den erwachsenen Beteiligten an, sofern es die gesetzlichen Rahmenbedingungen erlauben und der Gleichstellung keine pädagogischen Gründe entgegenstehen. Da das Hauptziel der Gemeinschaftsarbeit im Aufbau einer Gemeinschaft von und mit Kindern und Jugendlichen besteht, streben wir einen respektvollen und freundschaftlichen Umgang miteinander an. Dieser Umgang, der sich aus dem Miteinander der Aktiven in der Gemeinschaft ergibt, ist die Grundlage für gelingende öffentliche Veranstaltungen und soll auf diesen auch Externen vorgelebt werden. Der Aufbau der Gemeinschaft und das Zusammentreffen von Interessierten finden unter den verschiedensten Rahmenbedingungen, sowohl in Präsenz als auch online, statt.
Zu den Präsenzformaten gehören öffentliche Veranstaltungen von unterschiedlicher Dauer, beispielsweise eintägige Workshops an Schulen, bei Konferenzen oder in Räumlichkeiten des Vereins, aber auch mehrtägige Veranstaltungen mit Übernachtungen wie zum Beispiel Wochenend- oder Ferienfreizeiten. In diese Kategorie fallen ebenfalls halböffentliche Treffen mit Gemeinschaftscharakter wie die regelmäßig stattfindenden Campdays mit Übernachtung oder Kleingruppentreffen, bei denen an Einzelprojekten gearbeitet wird. Wichtig für den Gemeinschaftsaufbau sind aber auch gemeinsame Freizeitaktivitäten wie sportliche Betätigung oder die gemeinsame Gestaltung der Zeit vor und nach Treffen (Frühstück, Abendessen). Daraus ergeben sich auch persönliche soziale Interaktionen, die als Ergebnis eines erfolgreichen Gemeinschaftsaufbaus zu erwarten und erwünscht sind.
Bei Online-Formaten unterscheiden wir im Wesentlichen zwei Arten der Interaktion, nämlich den asynchronen Austausch per Chat oder in unserem Forum und den synchronen Austausch über Audio- und Videokonferenzen. Es finden sowohl Veranstaltungen innerhalb der Gemeinschaft (z.B. der Austausch über Themen oder die Vorbereitung von öffentlichen Veranstaltungen) als auch die Vernetzung mit Externen auf diesen Wegen statt.
Gemeinschaftssstruktur und wechselnde Lern- und Arbeitsgruppen
Durch die Struktur der Gemeinschaft als Team, das zielgerichtet Aufgaben erledigt, werden unvermeidbare Machtgefälle geschaffen. Solche Machtgefälle können sich entweder direkt aus der Struktur ergeben oder aufgrund anderer Faktoren, wie z.B. dem Alter, entstehen. Diese können ausgenutzt werden und sich, auch ungewollt, negativ auf die Bereitschaft der Kinder und Jugendlichen auswirken, Probleme offen anzusprechen und die Trennung zwischen Gemeinschaftsarbeit und privatem Treffen intransparent machen. Unsere Arbeit ist desweiteren geprägt von, je nach Thema, wechselnden Lern- und Arbeitsgruppen. Dieser Wechsel schließt pädagogisch geschulte Personen ein.
Die Arbeit in Gruppen mit wechselnder Zusammensetzung und Leitung birgt einerseits Risiken, ist andererseits aber auch eine Möglichkeit, grenzüberschreitendem Verhalten entgegenzuwirken. Durch diese Flexibilität wird nämlich gleichzeitig die Entwicklung starrer und autoritärer Leitungsstrukturen vermieden. Von Kindern und Jugendlichen konzipierte Workshops werden beispielsweise auch weitgehend autonom von diesen geleitet. Grundlage für die Rolle innerhalb einer Gruppe sollte nicht das Alter, sondern immer nur die entsprechende Erfahrung oder der Kenntnisstand im jeweiligen Themenbereich sein. Abhängig von ihrer persönlichen Entwicklung, die von der Gemeinschaft gefördert wird, können alle Beteiligten nach Absprache ihre Rolle wechseln oder im Team erste Leitungserfahrung sammeln, solange sie die Grundvoraussetzungen für die persönliche Eignung zur Betreuung (-> Verweis SVE, Führungszeugnis & Co.) erfüllen.
Desweiteren arbeiten wir größtenteils asychron über unsere teilweise öffentlich zugängliche Chatplattform oder unser Forum zusammen, wodurch nicht immer eine zeitgleiche Moderation aller Personen garantiert werden kann. Unser Verhaltenskodex (-> Verweis CoC) hält jedoch alle Nutzer*innen der Plattformen dazu an, erwartetes Verhalten vorzuleben und inakzeptables Verhalten umgehend zu melden, damit anschließend schnell reaktive Maßnahmen ergriffen werden können.
Förderung sozialer Interaktion
Außerdem wird, wie in der Präambel beschrieben, die persönliche soziale Interaktion zwischen den Mitgliedern der Gemeinschaft explizit gefördert. Diese Interaktionen verlagern sich daher auch außerhalb des Gemeinschaftsbereich in den persönlichen, unserem Einfluss weitestgehend entzogenen, Bereich.
Doch auch wenn wir nicht mehr sofort in allen Szenarien eingreifen können, so greifen trotzdem immer noch unsere allgemeinen präventiven und reaktiven Maßnahmen zur Verhinderung von Grenzverletzungen: Die pädagogische Leitung und andere Mitglieder stehen den Beteiligten trotzdem als Ansprechpersonen zur Verfügungen und können, ggf. in Absprache mit anderen Akteuren wie den Eltern, dem Jugendamt oder Polizeibehörden, unterstützen.
Brief- und Fernmeldegeheimnis
Als Gemeinschaft fördern wir den Schutz der Privatsphäre von privater Kommunikation und thematisieren das Brief- und Fernmeldegeheimnis. Das Briefgeheimnis kann allerdings fehlinterpretiert werden. Das kann z.B. dazu führen, dass Inhalte aus privaten Chats, die für eine Person unangenehm sind, nicht angesprochen werden. Daher ist es wichtig, dass erklärt wird, was genau dieses Grundrecht bedeutet und dass man Nachrichten, die einen verunsichern, immer den jeweiligen Vertrauenspersonen zeigen darf.
Einsicht in erweiterte Führungszeugnisse
Alle Personen über 14 Jahre, die regelmäßig an Veranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen teilnehmen, müssen regelmäßig - mindestens alle fünf Jahre - ein erweitertes Führungszeugnis bei einem Mitglied der Leitungskonferenz vorlegen. Selbiges gilt für die Betreuung von Freizeitangeboten für Externe mit Übernachtung oder einer Dauer von mindestens fünf Tagen.
Übernehmen Personen über 14 Jahren kurzfristig und für die Dauer von maximal drei Wochen Aufgaben regelmäßige unterstützende Tätigkeiten mit Kontakt zu Minderjährigen, so können sie an Stelle eines erweiterten Führungszeugnisses eine Selbstverpflichtungserklärung vorlegen.
Die jeweilige Leitung hat sich rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung oder Freizeit davon zu überzeugen, dass die genannten Voraussetzungen von allen relevanten Personen über 14 Jahren erfüllt werden. Dazu wird die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses in der Vereinsverwaltung elektronisch und mit Datum erfasst.
Öffentlichkeitsarbeit und Bekanntmachung
Dieses Konzept wird in seiner aktuellen Version stets gut sichtbar auf der Website des Gemeinschaft veröffentlicht. Es darf anderen Vereinen gerne als Grundlage für eigene Verhaltenskodizes und Präventionskonzepte dienen.
Gemeinsam mit dem Konzept sollen auf der Website ebenfalls externe Ressourcen und Kontaktstellen (Telefonseelsorge, Jugendämter) sowie eine Kontaktmöglichkeit zur pädagogischen Leitung veröffentlicht werden. Wir verweisen beim Eintritt neuer Mitglieder in den Verein, im Rahmen von Selbstverpflichtungserklärungen und bei der Teilnahme an unseren Veranstaltungen auf dieses Konzept. Außerdem werden die Mitglieder des Vereins regelmäßig, beispielsweise bei den mindestens einmal pro Jahr stattfindenden Mitgliederversammlungen, über die Inhalte des Präventionskonzeptes informiert.
Regelmäßige Treffen der Leitungskonferenz
Die Leitungskonferenz trifft sich regelmäßig, mindestens aber einmal im Monat, um über aktuell anstehende Themen zu beraten. Dabei können, je nach Bedarf, auch pädagogische Themen angesprochen werden und diskutiert werden, wie mit diesem umgegangen wird.
Interventionsplan
Als Reaktion auf ein beobachtetes oder uns gemeldetes, auffälliges Verhalten (Verweis → Grenzverletzungen/Übergriffe) ist ein vierstufiger Prozess vorgesehen, der je nach Bedeutsamkeit teilweise oder komplett durchlaufen werden kann.
- Als unmittelbare Reaktion soll, inbesondere bei Situationen in Präsenzveranstaltungen, zunächst eine direkte Ansprache der beobachtenden Person stattfinden.
- Sofern die Auffälligkeit in diesem Gespräch nicht eindeutig und für alle Beteiligten zufriedenstellend geklärt werden kann, wird sofort die pädagogische Leitung informiert. Diese zieht ggf. weitere Personen hinzu.
- Sobald die zweite Stufe erreicht wurde, soll das Vorkommnis in jedem Fall ausführlich in der Leitungskonferenz beraten werden. Je nach Dringlichkeit findet diese Beratung in einem spontan einberufenen Meeting oder bei einem der regelmäßig stattfindenden Treffen (siehe oben) statt.
- Nach Beratung innerhalb der Leitungskonferenz werden weitere reaktive Maßnahmen, wie zum Beispiel Gespräche mit den gesetzlichen Vertreter*innen (falls sinnvoll), Kontaktaufnahme mit externen Beratenden (insofern erfahrenen Fachkräften), Beratungsstellen oder die Information des zuständigen Jugendamts, beispielsweise zur Einleitung eines Kinderschutz-Verfahrens nach §8a SGB VIII eingeleitet.
- Der Abschluss der Intervention wird dokumentiert und archiviert.
Beschwerdemanagement
Grundsätzlich kann sich jedes Mitglied auf verschiedenste Weisen und bei den verschiedensten Leuten beschweren:
Die pädagogische Leitung, die AG Intervention, aber auch andere Mitglieder der Leitungskonferenz und die Mentor*\innen sind mögliche Ansprechpartner*innen für (persönliche) Beschwerden.
Das Ziel des Beschwerdemanagements muss es immer sein, dass eine Einigung erziehlt wird und nicht, dass jemand “von oben herab” etwas entscheidet. Das kann zum Beispiel durch ein moderiertes Gespräch möglich gemacht werden. Nachdem die Beschwerde erledigt ist, wird sie archiviert und, falls nötig, nachbereitet.
Der Interventionsplan wird immer, wenn es nötig wird, mindestens aber alle zwei Jahre, auf seine Wirksamkeit überprüft.