Grundlegendes Workshop-Angebot für Aktive

Bei der Leitungsklausur am 02.05. haben wir uns auf eine Auswahl an internen Workshops geeinigt und stichpunktartig Inhalte festgelegt.
Hier eine Übersicht über die Workshops, ob wir sie durch eigene Mitglieder oder Externe durchführen lassen wollen, wer daran teilnehmen sollte und wie viel Zeit wir ungefähr veranschlagen sollten:

Workshoptitel Durchführung Verpflichtend / empfohlen für… Zeitbedarf
Umgang miteinander und Fehlerkultur extern verpflichtend für alle 2 Stunden
Nutzung von Kommunikationsmedien intern verpflichtend für alle 2 Stunden
Kernthemen unserer Arbeit intern verpflichtend für alle 2 Stunden
Umgang mit unseren Diensten intern empfohlen für alle 3 Stunden
Selbstorganisation intern, ggf. extern 3 Stunden
Erste Hilfe externe HiOrg verpflichtend für LK + AG Begleitung, empfohlen für alle 8 Stunden (Grundlehrgang)
Lebensmittelhygiene und -verarbeitung Gesundheitsamt (teilweise auch online möglich, für ehrenamtlich Tätige kostenlos möglich) verpflichtend für AG Veranstaltungsrahmen 1 Stunde
Grundlagen unserer pädagogischen Arbeit intern verpflichtend für AG Begleitung, empfohlen für alle 3 Stunden
Algorithmisches Denken intern empfohlen für alle 2 Stunden
Elektronik-Grundlagen intern 3 Stunden
Didaktische Grundlagen intern 2 Stunden
Präsentationstechniken intern 2 Stunden
Informationssicherheit und Datenschutz intern + extern (Jochim) verpflichtend für alle 2 Stunden (?)
Linux-Grundlagen intern 3 Stunden
Effiziente Bedienung von PC und WWW intern 2 Stunden
Open-Source-Kollaboration intern 2 Stunden (?)
Grundlagen dezentraler Systeme intern 2 Stunden
git-Workshop intern 2 Stunden
Grundzüge von Treffen und Veranstaltungen intern 2 Stunden

Falls jemand Ideeen für oder Kontakte zu externen Workshop-Leitenden haben sollte, sagt gerne Bescheid.

Bei der Hygienebelehrung braucht es im Prinzip einmal im Jahr auch eine interne Folgebelehrung, aber das kann man sehr kurz machen

1 „Gefällt mir“

Dieses Online-Angebot für Hygienebelehrungen ist sehr gut nutzbar: https://www.schleswig-flensburg.de/Belehrung-43-IfSG-/

Alle zwei Jahre, oder?

Ich konnte noch nicht herausfinden, ob die Stadt Bonn (Vereinssitz) oder das Gesundheitsamt meines Wohnortes für mich zuständig ist, oder ob es egal ist und wir uns einen x-beliebigen Anbieter in Deutschland aussuchen können.

Allerdings gibt es bei der Stadt Bonn gerade nur schriftliche Belehrungen, ich probiere mal, das durchzuspielen, und gebe dann ein Update.